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Umzug beim Jobcenter beantragen: Schritt für Schritt

Damit das Jobcenter Ihren Umzug bezahlt, stellen Sie vorab einen Antrag auf Zusicherung, legen die Notwendigkeit dar und reichen meist zwei bis drei Kostenvoranschläge ein. Den Termin sollten Sie erst dann festlegen, wenn die schriftliche Zusicherung tatsächlich vorliegt. Auf dieser Seite bekommen Sie die einzelnen Schritte und alle Unterlagen, die Sie dazu benötigen.

In fünf Schritten zur Zusicherung

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    Grund klären: Notieren Sie, weshalb der Umzug nötig ist, zum Beispiel niedrigere Kosten, ein Jobwechsel, eine Trennung oder gesundheitliche Gründe. Ein nachvollziehbarer Grund bildet die Grundlage der Zusicherung.

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    Angemessenheit prüfen: Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Obergrenzen für Miete und Wohnungsgröße und wählen Sie eine Wohnung, die in diesen Rahmen passt.

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    Kostenvoranschläge einholen: Fordern Sie in der Regel zwei bis drei schriftliche Angebote bei Umzugsfirmen an. Einen davon bekommen Sie bei uns kostenlos.

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    Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag auf Zusicherung mit Begründung und den Angeboten ein, bevor der Umzug stattfindet. Fragen Sie nach, welches Formular Ihr Jobcenter hierfür verlangt.

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    Bescheid abwarten: Legen Sie den Umzugstermin fest und beauftragen Sie die Firma erst, sobald die schriftliche Zusicherung vorliegt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten, wahlweise formlos oder über das amtliche Formular.
  • Begründung, warum der Umzug notwendig ist.
  • Angaben zur neuen Wohnung: Miete, Nebenkosten, Quadratmeter.
  • Meist zwei bis drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen.
  • Falls zutreffend: einen Antrag für Kaution und Genossenschaftsanteile, die üblicherweise als Darlehen laufen.

Ausführlich nachlesen, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten und wann ein Umzug als notwendig eingestuft wird, können Sie auf der Seite Hartz 4 Umzug.

Kostenvoranschlag von uns, direkt fürs Amt

Weil wir die Anforderungen der Jobcenter kennen, bekommen Sie von uns einen sauberen, kostenlosen Kostenvoranschlag, den Sie ohne Änderungen weiterreichen können. Zur Einordnung: Ein Umzug mit zwei Mann und LKW startet bei 255 €, mit drei Mann bei 405 €, mit vier Mann bei 710 €. Ein Umzug innerhalb Berlins beginnt je nach Umfang bei einem Zimmer ab 480 €. Den exakten Festpreis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Alle Einzelheiten dazu stehen in der Preisübersicht sowie unter Was kostet ein Umzug.

Abhängig von der Bewilligung erledigen wir den gesamten Privatumzug, auch einen kleinen Kleinumzug, schicken auf Wunsch reine Umzugshelfer oder bringen LKW mit Personal, falls Sie allein Transport und Muskelkraft benötigen.

Fragen und Antworten rund um die Antragstellung

Wie läuft die Antragstellung für den Umzug beim Jobcenter ab?

Noch vor dem Umzug reichen Sie einen Antrag auf Zusicherung ein, entweder formlos oder auf dem passenden Vordruck, schildern den Grund für den Umzug und fügen üblicherweise zwei bis drei Kostenvoranschläge hinzu. Ob der Umzug notwendig und angemessen ist, prüft das Jobcenter und stellt Ihnen bei einer positiven Entscheidung die Zusicherung schriftlich aus. Erst danach sollten Sie den Umzugstermin festmachen.

Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?

Damit sich die günstigste angemessene Lösung finden lässt, fordern die meisten Jobcenter zwei bis drei schriftliche Angebote von Umzugsfirmen an. Wie viele es in Ihrem Fall sein müssen, sagt Ihnen die zuständige Sachbearbeitung. Einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag bekommen Sie dafür kostenlos von uns.

Werden auch Kaution und Genossenschaftsanteile übernommen?

Meistens schon, üblicherweise als Darlehen, das Sie danach in kleinen Raten abtragen. Reichen Sie den Antrag für Kaution oder Genossenschaftsanteile am sinnvollsten zusammen mit der Zusicherung für den Umzug ein, so gerät nichts in Vergessenheit. Wie das konkret abläuft, besprechen Sie mit Ihrem Jobcenter.

Was, wenn ich Umzugshelfer selbst organisieren soll?

Anfangs genehmigen manche Jobcenter lediglich eine Pauschale, damit Sie sich mit privaten Helfern selbst helfen. Klappt das nicht, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder mangels verfügbarer Helfer, lässt sich eine Kostenübernahme für die Firma nachvollziehbar darlegen. Den dazu passenden Kostenvoranschlag erhalten Sie von uns, egal ob für den gesamten Umzug oder nur für Umzugshelfer.

Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung, eine Rechtsberatung ersetzen sie nicht. Verbindlich Auskunft erteilt allein Ihr Jobcenter.

Jetzt Kostenvoranschlag anfordern

Teilen Sie uns kurz mit, wo der Umzug startet, wohin er geht und wie viele Quadratmeter zu bewegen sind. Von uns erhalten Sie gratis einen schriftlichen Festpreis, den Sie direkt beim Jobcenter vorlegen können.

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